Regeln und Logiken zur Videoaufzeichnung erstellen

Nachdem Sie die Videoüberwachungskamera installiert haben, müssen Sie im Webinterface unter "Logisches Schema“ eine neue Regel zur Videoaufzeichnung hinterlegen.
Im Beispiel haben wir festgelegt, dass die Videoaufzeichnung sofort beginnen soll, sobald der Bewegungsmelder im Serverraum menschliche Aktivitäten oder Bewegung erkennt. Selbstverständlich können Sie auch andere intelligente Sensoren, wie beispielsweise den Sensor Türkontakt, auswählen und die gewünschte Regel erstellen.

Danach müssen Sie im Monitoring- und Kontrollsystem den Speicherort für die Videoaufzeichnungen definieren. Hierzu gehen Sie im Webinterface auf „Systemeinstellungen“ auf den Reiter "Protokollierung". Abhängig vom Gerätetyp, können Sie SD-Karte, USB Flash Laufwerk, FTP oder Mail als Speicherort für die Videos wählen. Videodateien haben die gleichen allgemeinen Regeln zum Löschen veralteter Dateien wie alle Protokolldateien.

Hinweise der Redaktion:
Beachten Sie, dass für diese Funktion die Firmware "2.7.3.b123“ oder höher installiert sein muss. Die Überwachungsgeräte 50, 100 II und 100 III sind nicht mit einem SD Laufwerk ausgestattet. Bei den Überwachungssystemen der 1. Generation (Monitoring System 100/500/500-DC) kann kein Speicherort für Videoaufzeichnungen ausgewählt werden.
Die Videodateien werden in einem Unterverzeichnis unter der Bezeichnung gespeichert, die dem Zeitpunkt der Videoaufnahme entspricht. Das Didactum IT-Monitoring System speichert die Aufzeichnung in diesem Format: "2018.02.03_00-37-59.avi". Sollten Sie die Videoclips auf einem FTP-Server speichern, werden die Videos sofort nach der Aufzeichnung vom IT-Monitoring System an den FTP Server geschickt.
Werden die Videoaufzeichnungen per E-Mail verschickt, werden die Dateien sofort als Anhänge an die hinterlegten E-Mail Adressen gesendet. Auch ein SMS Versand der Videoclips direkt auf das Smartphone / Handy wird von den IP-basierten Monitoring Systemen unterstützt (GSM- oder LTE- Modem erforderlich).